Kosten
Die Mehrheit der Kosten einer Wochenbettbetreuung in den ersten 56 Tagen nach der Geburt sind, unabhängig von Ihrer Franchise, von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse gedeckt. Restkosten, werden vom Wohnkanton sowie vom Patienten übernommen.
Der Patientenanteil beträgt im Kanton Aargau, sowie im Kanton Solothurn max. CHF 15.35 pro Besuch.
Dieser Patientenanteil wird Ihnen nach Abschluss meiner Betreuung in Rechnung gestellt. Je nach Wohngemeinde werden diese Kosten auch übernommen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Der Patientenanteil welcher durch eine Pflegefachfrau in Rechnung gestellt wird unterscheidet sich von der Abrechnung einer Hebamme, welche pro Patient pauschal 120.- Pikettgeld verrechnet.
Für die Wochenbettbetreuung benötige ich eine ärztliche Verordnung, welche ich direkt bei Ihrem Gynäkologen einholen werde.
Allfällige Kosten für Milchpumpe und Stillhilfsmittel werden je nach Krankenkasse zu einem Teil oder auch vollumfänglich übernommen. Es gibt auch Krankenkassen oder Gemeinden, welche Stillgeld bezahlen. Gerne stelle ich Ihnen die Bestätigung dafür aus, wenn Sie stillen und eine solche Bestätigung zum Erhalt des Geldes benötigen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung/Wohngemeinde.